Stellungnahme der Vorstandschaft des Diözesankomitees zum aktuellen Kreuzstreit am Albertus-Magnus-Gmynasium in Regensburg

 

Die Vorstandschaft des Diözesankomitees der Katholiken im Bistum Regensburg bedauert es zutiefst, dass die Schulleitung des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Regensburg gezwungen war, aufgrund des Wunsches eines einzelnen Elternpaares das Kreuz aus einem Klassenzimmer zu entfernen und das morgendliche, gemeinsame Gebet der Schüler einzustellen. Wir haben großes Verständnis für die Reaktionen der Eltern, die sich gegen diesen, zugegebenermaßen rechtmäßigen Beschluss der Schulleitung ausgesprochen haben. Leider ist die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 jedoch eindeutig, dass in dieser Frage dem Wunsch eines Einzelnen entsprochen werden muss, wenn auch die Mehrheit eine andere Auffassung vertritt.
Im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist aber auch festgelegt, dass bei einem Widerspruch von Eltern gegen das Kreuz im Klassenzimmer, sofern keine Einigung erzielt werden kann, eine "Regelung zu treffen ist, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen"
Das Diözesankomitee weist deshalb in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Freiheit zur Ausübung der Religion auch für uns Christen gelten muss. Gerade mit dem Hintergrund, dass die christlich-abendländische Kultur die Basis für unseren demokratischen Staat bildet, ist es ein fatales Zeichen, wenn Kreuze aus den Schulen entfernt werden. Ein Staat, der seine christlichen Wurzeln verleugnet, beraubt sich bald seiner eigenen Grundlagen. Von Personen, die die negative Religionsfreiheit für sich beanspruchen, darf in diesem Zusammenhang auch die Toleranz gegenüber christlichen Symbolen erwartet werden, die der auf christliche Fundamente gestellte Staat gegenüber Nichtchristen aufbringt.
Dies gilt umso mehr, als sich im aktuellen Fall die Mehrheit der Eltern für die Beibehaltung des Kreuzes im Klassenzimmer ausgesprochen hat und somit der gebotene gerechte Ausgleich der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Mehrheit der Eltern nicht erreicht wird.
Die Proteste weiter Teile der Bevölkerung auf diese erzwungene Maßnahme machen aber auch sehr deutlich, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise dem Empfinden und der religiösen Überzeugung unserer bayerischen Bevölkerung entspricht.

Regensburg, 19.11.2010

Für die Vorstandschaft des Diözesankomitees
der Katholiken im Bistum Regensburg
Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld
Vorsitzender des Diözesankomitees

 



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